Informationsbrief zur Schullaufbahnentscheidung 2024/2025  (Stand 06. Februar 2024, Aufrufe: 3846)


Kurzinformationen zum "Rutheneum seit 1608"

  • "Rutheneum seit 1608" ist die älteste Bildungseinrichtung Ostthüringens; 1608 von Heinrich Posthumus als Rutheneum gegründet
  • Schulstandort: Campus Rutheneum, Burgstraße 2, 07545 Gera
    • Telefon: +49 365 214753 0, Fax: +49 365 214753 15
  • Internet: www.gymnasium-rutheneum.de
  • Mail: sekretariat@gymnasium-rutheneum.de
  • Zurzeit besuchen 664 Schüler die Schule und werden von 58 Lehrern und sieben Referendaren unterrichtet
  • Klassenstärken: bis 30 Schüler
  • Sportunterricht in der Ostvorstädtischen Turnhalle, der Turnhalle am Johannisplatz und der neuen Campushalle
    • - Schüler der Klassenstufen 5 bis 6 werden vom Sportlehrer von der Schule abgeholt und zurückbegleitet, außer Randstunden
    • - Sport in der 1. Stunde: Treffpunkt an der jeweiligen Halle
    • - Unterrichtsschluss nach der 6. Stunde: Heimweg ab der jeweiligen Halle

Allgemeines zum Unterricht und Spezifik unserer Schule

  • Von Klasse 5 bis 8 Übereinstimmung der Lehrpläne mit allen anderen Gymnasien Thüringens
  • Erste Fremdsprache in Klasse 5 ist Englisch
  • Neue Fächer in Klasse 5: Mensch-Natur-Technik, Geografie, Medienkunde
  • Ab Klasse 6 Beginn der zweiten Fremdsprache, angeboten werden Latein und Französisch
  • Ab Klasse 9 Beginn der dritten Fremdsprache mit drei Wochenstunden, Angebote: Spanisch, bei großem Interesse auch Französisch oder Latein
  • Ab Klasse 9 besteht die Möglichkeit des Einstiegs in eine Musikspezialklasse mit dem Abitur nach 13 Jahren
    • - 6 Stunden Musik im Klassenverband, Einzel - und Gruppenunterricht
    • - Keine dritte Fremdsprache
    • - Zur Aufnahme ist ein Aufnahmegespräch erforderlich
    • - Voraussetzung: gute schulische Leistungen (Instrumentalkenntnisse keine Voraussetzung, wären aber wünschenswert)

An anderen Gymnasien kommen auch zusätzliche Stunden ab Klasse 9/10 hinzu, aber meist in den Natur- oder Geisteswissenschaften. Das Abitur, das am "Rutheneum seit 1608" erworben wurde, ist ein vollwertiges Abitur und berechtigt zu allen Studienrichtungen und Ausbildungsberufen.

Im Rahmen des Unterrichtes - Lernen am anderen Ort

  • "Kennenlerntage" im Schullandheim in Klasse 5
  • Exkursion in ein Schullandheim oder in eine Jugendherberge in Klasse 7
  • Aufenthalt auf der Language Farm in Klasse 9 oder 10
  • Studienfahrt in Klasse 11
  • Betriebspraktikum in Klasse 9 und 10 für alle Schüler
  • Jährlich stattfindendes Skilager (eine Woche im Gebirge, ab Doppeljahrgangsstufe Klasse 5/6, für ausgewählte Schüler)
  • Alpenwanderwoche zur Geraer Hütte (ab Klasse 8, ausgewählte Schüler)
  • Möglichkeiten für Schüleraustausche (Frankreich)

Organisatorisches

  • Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr, Einlass ab 7:30 Uhr
  • Doppelstundenprinzip von Klasse 5 bis 13
    • - 1. bis 4. Stunde Doppelstunden in allen Fächern
    • - 5. und 6. Stunde als Doppelstunde oder als zwei Einzelstunden in verschiedenen Fächern
    • - 7. Stunde als Einzelstunde oder 7. und 8. Stunde als Doppelstunde
  • Unterrichtszeiten
    • - 08:00 – 09:30 Uhr 1. Doppelstunde
    • - 09:30 – 09:50 Uhr Hofpause
    • - 10:00 – 11:30 Uhr 2. Doppelstunde
    • - 11:30 – 11:50 Uhr 1. Mittagspause
    • - 12:00 – 13:30 Uhr 3. Doppelstunde
    •   oder
    • - 12:00 – 13:40 Uhr zwei Einzelstunden mit 10-minütiger Pause
    • - 13:30 – 14:10 Uhr 2. Mittagspause
    • - 14:10 Uhr Stundenbeginn der 7. Stunde oder der 7. und 8. Stunde
  • Tägliches Unterrichtsvolumen 6 bis 8 Stunden (je nach Klassenstufe)
  • Stammklassenraum
  • Möglichkeit der Anmietung eines Schließfaches für alle Schüler
  • Möglichkeit der Teilnahme an der Schulspeisung in der Mensa (Essenanbieter DLS)

Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Gera, welche mehr als 3 km vom nächstgelegenen einschulenden Gymnasium entfernt wohnen, erhalten auf Antrag ein Schülerticket der Stadt Gera. Schüler der Spezialklassen für Musik bekommen die entstandenen Fahrkosten auf Antrag rückwirkend über die Schule zurückerstattet. Alle anderen Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Gera haben, müssen die Fahrkostenrückerstattung beim zuständigen Landratsamt beantragen.

Außerunterrichtliche Angebote

  • Arbeitsgemeinschaften: Keramik, Kinderchor, Kammerorchester, Junge Aquarianer, Gesang/Bühnenpräsenz, Schach, Kochen und Backen, Umwelt-AG, Schulsanitätsdienst
  • Außerunterrichliche Sportwettkämpfe in verschiedenen Disziplinen, Sportfeste, Handballturnier
  • Kinderchor ab Klasse 5 einschließlich Chorlager

Schultraditionen

  • Hallenhandballturnier aller Klassen - eine Tradition seit 1956
  • verschiedene Konzertreihen und musikalische Ereignisse (Konzerte, Wettbewerbe und Projekte) teilweise organisiert durch ehemalige Schüler
  • Jahrgangs- und Klassentreffen - organisiert durch ehemalige Schüler
  • Jahresberichte - ein Überblick über alle Klassen, Lehrer und Großereignisse unserer Schule des vergangenen Schuljahres

Schulförderverein

  • Mit circa 264 Mitgliedern einer der größten eingetragenen Vereine Geras
  • Aufgaben: Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Beispiele für erbrachte Leistungen: gestaltende Teilnahme von Vereinsmitgliedern bei Projektarbeiten, Organisation schulischer Veranstaltungen, Tischtennisplatten, finanzielle Beihilfen für Arbeitsgemeinschaften, begrenzte Zuschüsse bei Wander- und Studienfahrten (auf Antrag der Eltern) für sozial schlechter gestellte Schülerinnen und Schüler, Finanzierung der eigenen Schul.Cloud für das digitale Lernen
  • Jahresbeitrag: 15 EUR
  • Aufnahmeanträge und Satzungen sind in der Schule oder über die Homepage des Vereins (www.foerderer-rutheneum.de) erhältlich

Von der Grundschule in das Gymnasium

  • Voraussetzungen: mindestens Note 2 in Mathematik, Deutsch, Heimat - und Sachkunde
  • bei Nichterfüllung dieser Bedingungen ist ein Antrag der Eltern auf Schullaufbahnempfehlung über die Grundschule notwendig
  • bei Nichtgewährung der Schullaufbahnempfehlung erfolgt ein dreitägiger Probeunterricht durch Gymnasial- und Regelschullehrer (außer in diesem Jahr, Grund: Pandemie/Aufnahme auf Probe und endgültige Entscheidung trifft die Klassenkonferenz zum Halbjahresende 2023)

Von der Regelschule in das Gymnasium

  • Möglichkeiten des Übertritts noch nach Klasse 5 und Klasse 6
    • - Voraussetzungen: mindestens Note 2 in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache oder Schullaufbahnempfehlung oder Probeunterricht
  • Möglichkeit des Übertritts nach Klasse 10 in die Spezialklasse für Musik
    • - Entscheidung über Aufnahme nach einem Aufnahmegespräch
    • - Voraussetzungen: mindestens Note 2 in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Wahlpflichtfach
    • - 2. Fremdsprache und bestandene BLF/Realschulprüfungh
    • - Abitur nach 13 Jahren

Der Hauptschulabschluss wird nach Versetzung in Klasse 10 am Ende der 9. Klasse zuerkannt. Der Regelschulabschluss wird nach besonderer Leistungsfeststellung am Ende der 10. Klasse zuerkannt. Das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfung ist auch Voraussetzung für den Übertritt in das Kurssystem ab Klasse 11.

Von der Gemeinschaftsschule in das Gymnasium

  • Übertritt in den Klassen 5, 6 oder 7
    • - Voraussetzungen: mindestens Note 2 in Deusch, Mathe und 1. Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II
  • Übertritt in Klasse 8
    • - Voraussetzungen: mindestens Note 4 auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III oder mindestens Note 2 auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II

Von der IGS in das Gymnasium

  • Übertritt in den Klassen 5 oder 6
    • - Voraussetzungen wie beim Übertritt von der Regelschule
  • Übertritt nach den Klassen 7, 8 oder 9
    • -Voraussetzungen: mindestens Note 4 in den Fächern mit dem Anforderungsprofil des Kurses III

Anmeldung für das Gymnasium vom 07.03. bis 13.03.2024

• Bereitstellung der Hinweise zur Anmeldung und des Formulars "Schülerdaten-Erfassungsbogen" im Vorfeld auf unserer Homepage
• Kontaktloses Anmelden auf dem Postweg oder durch Einwurf der Dokumente in den Briefkasten (Burgstraße 2, 07545 Gera am Eingangstor)

Die Anmedlung muss folgende Unterlagen enthalten:

• Schulanmeldeformular mit Unterschrift beider Sorgeberechtigter im Original (von der Grundschule mit dem Zeugnis ausgegeben)
• gegebenenfalls die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
• beglaubigtes Halbjahreszeugnis, falls notwendig mit Schullaufbahnempfehlung (Original) oder Bescheid des Probeunterrichts im Original
• Schülerdaten-Erfassungsbogen (zu finden auf der Homepage, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten)
• Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
• Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung des Sorgeberechtigten bei dem das Kind wohnt

Die Aufnahme in das "Rutheneum seit 1608" erfolgt nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, sondern nach den Kriterien für Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitung nach §15a ThürSchulG.

*** Alle Angaben sind ohne Gewähr! ***