Wie geht es weiter mit dem Hofgut?


Die ehemals Reußische Immobilie steht nach wie vor leer. Für einen Teil gibt es die Idee für ein neues Internat. Jetzt ist klar, wem aktuell das Hofgut gehört

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Ehemals Reußische Immobilien in Untermhaus: Blick von der Untermhäuser Brücke auf den Schlossberg mit Osterstein, das Hofgut sowie der Marienkirche (Foto: Peter Michaelis)

Wem gehört aktuell das Hofgut – das ist für den Förderverein des Geraer Gymnasium Rutheneum seit 1608 die zentrale Frage, um seine Idee für ein neues, zeitgemäßes Internat weiter verfolgen zu können.

Förderverein entwickelt Konzept gegen den Leerstand

Konkret hat der Verein das markante Wohnhaus des Hofgutes auf dem Mohrenplatz in Gera-Untermhaus im Blick, welches seit Jahrzehnten größtenteils leer steht. Geht es nach dem Förderverein, könnte in dieses vernachlässigte Gemäuer in naher Zukunft junges Leben einziehen. Er würde das Gebäude gern für eine zeitgemäße Unterkunft für auswärtige Schüler der Musikspezialklassen des Rutheneums und darüber hinaus für weitere interessierte junge Leute nutzen. Außerdem, so der Vorschlag, könnten dort Gästewohnungen der Stadt eingerichtet werden.

In einem Schreiben an die Stadt im Frühsommer 2023 warb der Förderverein des Gymnasiums für seine Internats-Idee und wollte von der Verwaltung wissen: Wie ist es um den ehemaligen Besitz der Reußen bestellt? Zwar erhielt er aus dem Rathaus eine schriftliche Reaktion. Eine eindeutige Antwort zu den Besitzverhältnissen vermisste er jedoch.

Keine Angabe zu Kaufinteressenten

Jetzt ist klar, wem das Hofgut gehört. Auf Nachfrage dieser Redaktion teilte die Stadt mit: Über die städtische Immobilie „Hofgut“ kann wieder frei verfügt werden. Im September 2023 sei der Sperrvermerk grundbuchrechtlich gelöscht worden. Weiterhin heißt es auf Nachfrage: Bislang sei die städtische Immobilie noch nicht in die Vermarktung gegangen. Insofern könne über die Anzahl möglicher Kaufinteressenten keine Angaben gemacht werden, informiert die Stadt weiter.

Sperrvermerk musste veranlasst werden

Rückblick: Nachdem das Fürstenhaus im Jahre 2018 einen erneuten Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung beim Landgericht Gera gestellt hatte, war daraufhin vom Landesamt für Finanzen im Grundbuchamt ein Sperrvermerk veranlasst worden. Dieser erlaubte der Stadt nur den Weiterverkauf des Hofguts an einen Dritten mit der Zustimmung von Heinrich XIII. Vorausgesetzt, dass der nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Vorfahre des Reichsbürger-Prinzen strafrechtlich rehabilitiert werde. Im Dezember 2022 hatte das Oberlandesgericht Jena jedoch den Antrag auf Rehabilitierung zurückgewiesen.

Einzig finanzielle Entschädigung möglich

Die Stadt Gera hat hinsichtlich des Hofgutes seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 keinen Rechtsstreit mehr mit dem Fürstenhaus Reuß geführt, informierte die Stadt weiter. Die Rückübertragungsansprüche wurden damals abgewiesen, da die Ländereien des Fürstenhauses Reuß der Bodenreformenteignung unterlagen. Dem Fürstenhaus stehe somit nur eine Entschädigung in Geld zu.

TLZ 21.02.24, Christiane Kneisel