Auch Fahrt zur Geraer Hütte ist abgesagt


56 Prozent der 580 Elternhäuser von Schülern des Goethegymnasiums/Rutheneum seit 1608 hatten sich an der Befragung zu den Klassenfahrten beteiligt. Vergeblich. Drei Fahrten wurden abgesagt.

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Andreas Schulze, Schul­elternsprecher Rutheneum. Foto: Eigenrauch

Gera. Die Thüringer Bildungsministerin persönlich hat das Antwortschreiben auf den Brief der Elternvertreter des Geraer Goethegymnasiums/Rutheneum seit 1608 zum Thema Klassenfahrten unterzeichnet. "Eine Entmündigung der Bürger kann ich in diesen Hinweisen nicht sehen", antwortet Birgit Klaubert (Linke). Genau das hatte Schulelternsprecher Andreas Schulze in seinem Brief vom 13. April dem Ministerium vorgeworfen.

Er sieht sich auch bestätigt. Denn nach seinen Informationen, so teilt er der Redaktion mit, seien aus Sicht der Elternsprecher "traditionelle und wertvolle Veranstaltungen" vom Staatlichen Schulamt nicht genehmigt worden. Das betreffe die Fahrt zur "Geraer Hütte" in den Zillertaler Alpen ebenso wie das Skilager, das es bisher gemeinsam mit Teilnehmern der Integrierten Gesamtschule aus Gera-Lusan gab, und auch das Kunstlager.

Schulze macht dafür die Definition für Klassenfahrten verantwortlich. "Für mich stellt das einen Trick dar, aus Gründen, die sich mir nicht erschließen, Fahrten dieser Art zu verhindern und die Attraktivität einzelner Schulen zu beschneiden, ­darüber hinaus Eigeninitiative der Schulen auszubremsen", schreibt Schulze. Klaubert erklärt: "Klassenfahrten sind mehrtägige, von Schülern einer ganzen Klasse oder eines ganzen Kurses verbindlich zu besuchende schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes". Die Chorlager des Goethegymnasiums, so argumentiert Klaubert und bezieht sich auf eine Mail an das Gymnasium, seien als "Klassenfahrten" zu werten.

Anlass für die "Hinweise zur Planung von Wandertagen und Klassenfahrten für das Schuljahr 2016/17" sei laut Klaubert die Tatsache gewesen, dass im zu Ende gegangenen Schuljahr "verstärkt" Schulen an das Ministerium herangetreten seien, um möglichst frühzeitig konkrete Aussagen zu den Haushaltmitteln zur Finanzierung der Reisekostenvergütung der Lehrkräfte zu erhalten. In den Jahren 2013 bis 2015 habe jede Schule "bestenfalls zu Beginn des Kalenderjahres" ein festes Budget genannt bekommen, so Klaubert. Nun wurde die Mittelfreigabe aufs Schuljahr umgestellt.

"Am Geld kann es wohl nicht liegen, wenn das Ministerium nunmehr restriktive Regelungen aufstellt", schlussfolgert Schulze und bekommt mit dem Schreiben auch recht. 2013 und 2014 seien von dem Klassenfahrten-Budget von 1,4 Millionen Euro nur ein Drittel genutzt worden. 2017 gibt es wie 2015 noch 800 000 Euro. Trotz der öffentlichen Debatte seien 2015 davon nur rund 670 00 Euro in Anspruch genommen worden, wundert sich die Ministerin.

Sylvia Eigenrauch / 05.07.16 / OTZ