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03.04.2020 Beitrag teilen Beitrag teilen: Domain: https://OK Link wurde kopiert!

Wie das Thüringer Bildungsministerium auf seiner Website mitteilt , werden die Schulen angewiesen, alle „für den Zeitraum bis Schuljahresende geplanten Klassenfahrten“ abzusagen.

Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus unterbunden werden. Die durch Vorauszahlung entstandenen Kosten werde zudem der Freistaat den betroffenen Schülern und deren Eltern erstatten; einem Schreiben der Schülersprecher zufolge würden die entsprechenden Lehrer über weitere Einzelheiten informieren. Beispielsweise teilte Herr Sportlehrer Bauer bereits mit, dass bezüglich der Kursfahrt der jetzigen 11. Klassen die Betroffenen ihre Kontodaten der Schule zwecks Rücküberweisung mitteilen sollen.

Das Schreiben der Schülersprecher: Liebe Schülerinnen und Schüler, zu eurer Information: Gestern hat das Kultusministerium die Absage aller außerschulischen Fahrten angeordnet. Das heißt, bis zum Ende des Schuljahres finden keine Wandertage, Klassenfahrten etc. statt. Entstandene Kosten werden vom Freistaat Thüringen rückerstattet Die entsprechenden Lehrer werden Euch über das weitere Vorgehen bzgl. der Kosten informieren (sofern ihr natürlich betroffen seid).

Liebe Grüße und bleibt alle gesund!


Herr Bauers Schreiben: Das Thüringer Bildungsministerium hat am Donnerstag, 2. April 2020 alle staatlichen Schulen des Landes angewiesen, alle für den Zeitraum bis Schuljahresende geplanten Klassenfahrten und anderen Veranstaltungen des Lernens am anderen Ort abzusagen. Bisher gab es eine solche Regelung nur für Klassenfahrten ins Ausland. Der Freistaat Thüringen wird den Eltern, Sorgeberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler die unabweisbaren Kosten, die durch einen Abbruch oder die Absage einer Klassenfahrt oder anderen Veranstaltung des Lernens am anderen Ort entstehen bzw. entstanden sind, erstatten.

Wir werden die Fahrt umgehend stornieren und bitten deshalb um Mitteilung einer Kontoverbindung (IBAN und Name des Kontoinhabers) zwecks Rücküberweisung auf diesem Wege. Wir bitten dafür aber um etwas Geduld, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Stornokosten vom Land noch geschaffen werden müssen.

Mit sportlichen Grüßen

Matthias Bauer



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